Mitgliedschaft
Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022
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§ 4
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§ 5
2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.
Die Mitgliederbeiträge sind an die Einwohnerzahl des jeweiligen Dienstes gebunden:
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